Ratgeber: Fachwissen für Pflege und Intensivpflege

Dokumentation, Recht und Förderung, verständlich erklärt. Die Beiträge werden gepflegt und tragen ein sichtbares Stand-Datum. Schwerpunkt: außerklinische Intensivpflege und ambulante Versorgung.

Stand: September 2026

Hausbesuchspauschale aufteilen: mehrere Klienten in einem Einsatz

Die Hausbesuchspauschale fällt je Einsatz an, nicht je Klient. Versorgt eine Pflegekraft mehrere Klienten in einem Weg, kürzen die Landesverträge sie auf eine von vier Arten: nur einmal, geteilt durch die Personenzahl, fest reduziert ab dem zweiten Klienten oder nach Personenzahl gestaffelt. Treffen Leistungen nach § 37 SGB V und § 36 SGB XI im selben Einsatz zusammen, tragen Kranken- und Pflegekasse die Pauschale je zur Hälfte. Verbindlich sind der Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI und die Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI Ihres Landes; vier Bundesländer kennen die Position gar nicht.

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Stand: September 2026

Muster 12: Verordnung häuslicher Krankenpflege einreichen und genehmigen lassen

Muster 12 ist die ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V. Die Krankenkasse trägt die Kosten bereits bis zur Entscheidung über die Genehmigung, wenn die Verordnung spätestens an dem vierten der Ausstellung folgenden Arbeitstag bei ihr vorliegt (§ 6 Abs. 5 der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie). Die vielfach genannten drei Arbeitstage betreffen eine andere Regel: Sie sind das Zeitfenster, in dem die Folgeverordnung auszustellen ist. Eingereicht wird die Verordnung formal durch die versicherte Person.

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Stand: August 2026

DTA-Abrechnung nach § 302 SGB V: Grundlagen für Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste rechnen in zwei getrennten Rechtskreisen elektronisch ab: häusliche Krankenpflege nach § 302 SGB V mit der Krankenkasse, Leistungen der Pflegeversicherung nach § 105 SGB XI mit der Pflegekasse. Beide Wege setzen ein Institutionskennzeichen und Software im Format der jeweils gültigen Technischen Anlage voraus, unterscheiden sich aber im Teilnahmeverfahren. Auf der Seite der Krankenkasse beginnt die Zahlungsfrist von vier Wochen erst, wenn alle Abrechnungsunterlagen eingegangen sind, also auch die Urbelege; auf der Seite der Pflegekasse richtet sich das Zahlungsziel nach dem Rahmenvertrag. Wer die Daten nicht maschinell verwertbar übermittelt, muss mit einer pauschalen Rechnungskürzung von bis zu 5 Prozent des Rechnungsbetrages rechnen.

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Stand: August 2026

Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: So bestimmt Ihre Monatsrechnung das anteilige Pflegegeld

Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld um genau den Prozentsatz, zu dem das Sachleistungsbudget des Pflegegrads verbraucht wurde. Maßgeblich ist die Monatsrechnung des Pflegedienstes: Erst die tatsächlich abgerechneten Sachleistungen fixieren die Quote, das anteilige Pflegegeld fließt deshalb rückwirkend. An die gewählte Aufteilung ist der Versicherte sechs Monate gebunden.

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Stand: August 2026

Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege seit Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr (§ 42a SGB XI), den Versicherte ab Pflegegrad 2 flexibel auf beide Leistungen verteilen können. Die sechsmonatige Vorpflegezeit und die alten Übertragungsregeln sind entfallen, Verhinderungspflege ist jetzt bis zu acht Wochen im Jahr möglich. Seit dem 1. Januar 2026 muss die Kostenerstattung zudem bis zum Ablauf des Folgejahres beantragt werden. Für ambulante Dienste eröffnet vor allem die stundenweise Verhinderungspflege zusätzliche Einsätze, verlangt aber eine saubere Budgetprüfung und die Anzeige- und Nachweispflichten nach § 42a.

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Stand: August 2026

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: So rechnen Pflege- und Betreuungsdienste die 131 Euro korrekt ab

Pflegebedürftige aller Pflegegrade in häuslicher Pflege haben seit dem 1. Januar 2025 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro je Monat (§ 45b SGB XI). Anbieter rechnen die Leistung entweder per Kostenerstattung über den Klienten oder mit Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse ab. Voraussetzung ist je nach Leistungsart eine Zulassung als Pflegedienst oder eine landesrechtliche Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Beträge eines Kalenderjahres bleiben bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzbar.

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Stand: August 2026

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Durchführung, Vergütung und Nachweis aus Anbietersicht

Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI dürfen zugelassene ambulante Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen und von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachpersonen erbringen, Betreuungsdienste sind nach § 37 Abs. 9 SGB XI ausgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 einheitlich eine halbjährliche Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 sind auf Wunsch weiterhin vierteljährliche Besuche möglich. Die Vergütung trägt die Pflegekasse zu landesweit vereinbarten Sätzen, der Dienst bestätigt den Einsatz auf einem einheitlichen Formular. Ohne abgerufenen Besuch wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall entzogen.

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Stand: August 2026

MD-Prüfung im ambulanten Pflegedienst: Ablauf, Stichprobe und die neue QPR

Die Regelprüfung des Medizinischen Dienstes findet in ambulanten Pflegediensten regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr statt und wird seit Januar 2026 grundsätzlich zwei Arbeitstage vorher angekündigt. Geprüft wird eine Zufallsstichprobe von neun versorgten Personen anhand von fünf Qualitätsbereichen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt dafür die neue QPR ambulant: Sie bewertet die personenbezogenen Qualitätsaspekte in den Kategorien A bis D und löst die Pflegenoten ab.

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Stand: August 2026

Pflegesoftware wechseln ohne Datenverlust: Klienten, Touren und Dokumentation sicher übernehmen

Ein Softwarewechsel gelingt ohne Datenverlust, wenn Sie den Bestand vor dem Umzug bereinigen, die Exportmöglichkeiten des Altsystems früh klären und den Umstieg auf einen Abrechnungsstichtag legen. Stammdaten, laufende Verordnungen und Tourenstrukturen lassen sich übernehmen, die Dokumentationshistorie bleibt meist als PDF-Archiv erhalten. Planen Sie mindestens einen vollen Abrechnungsmonat Parallelbetrieb ein und sichern Sie die Altdaten für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

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Stand: August 2026

Krankmeldung um 6 Uhr früh: Ausfallmanagement im ambulanten Pflegedienst

Fällt eine Pflegekraft kurzfristig aus, entscheidet die Qualifikation darüber, wer die Tour übernehmen darf: Behandlungspflege bleibt Pflegefachkräften vorbehalten, außerklinische Intensivpflege zusätzlich qualifizierten Fachkräften. Zeitkritische Einsätze wie Insulingaben und Beatmungsversorgung werden zuerst neu besetzt, verschiebbare Leistungen mit den Klienten abgestimmt. Ein festes Springer-Konzept und eine monatlich ausgewertete Ausfallquote machen aus dem Morgen-Notfall einen planbaren Prozess.

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Stand: August 2026

Fahrzeit im ambulanten Pflegedienst senken: Hebel, Kennzahlen und typische Planungsfehler

Fahrt- und Wegezeiten binden in ambulanten Pflegediensten im Normalfall 20 bis 30 Prozent der Arbeitszeit der Pflegekräfte. Senken lässt sich dieser Anteil vor allem durch räumliche Clusterbildung und durch die klare Trennung von zeitgebundenen und flexiblen Einsätzen. Jeder eingesparte Prozentpunkt wird unmittelbar zu Versorgungszeit oder entlastet die Personalkosten, die rund 70 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.

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Stand: August 2026

Klient im Krankenhaus: Touren, Abrechnung und Rückkehr sauber managen

Liegt ein Klient im Krankenhaus, hängen daran vier Dinge: die Touren der nächsten Tage, die Dokumentation, die Abrechnung und die Rückkehr. Der belastbare Weg ist eine Abwesenheit als Zeitraum mit Rückkehrdatum: Die Einsätze werden automatisch ausgeklammert, im Abwesenheitszeitraum wird nichts geleistet und nichts abgerechnet, und zum Rückkehrdatum steht der Klient wieder im Plan. So fährt keine Kraft zur leeren Wohnung, und niemand bleibt wochenlang vergessen pausiert.

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Stand: August 2026

Pflichtschulungen im Pflegedienst: Fristen, Nachweise und die QPR-Matrix

Welche Schulungen in einem Pflegedienst verpflichtend sind, ergibt sich aus Versorgungsvertrag, QM-Konzept und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft. Üblich sind Erste Hilfe (Auffrischung typisch alle 24 Monate), Hygiene, Datenschutz und je nach Konzept weitere Themen. Der MD will je Kraft einen aktuellen, lückenlosen Nachweis sehen. Belastbar wird das mit einer zentralen Fristenliste, Erinnerungen vor Ablauf und einer Matrix Mitarbeiter mal Pflichtschulungen.

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Stand: August 2026

Sachleistungsbudget nach § 36 richtig abrechnen: Deckelung, Eigenanteil, Budgeterschöpfung

Die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI ist je Klient und Monat gedeckelt: 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 (Stand 2025). Pflegegrad 1 hat keinen Sachleistungsanspruch. Leistungen über dem Budget trägt der Klient als Eigenanteil. Wer trotzdem den vollen Betrag bei der Kasse einreicht, wird gekürzt, und die Differenz ist dann noch niemandem in Rechnung gestellt.

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Stand: August 2026

Dienstplan im Schichtbetrieb: die wichtigsten Regeln

Das Arbeitszeitgesetz setzt den Rahmen für jeden Dienstplan: werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden mit Ausgleich, dazwischen grundsätzlich 11 Stunden Ruhezeit, Pausen von 30 Minuten ab mehr als 6 und 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist in der Pflege zulässig, verlangt aber Ersatzruhetage und beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr. Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden. Details regeln Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und Landesrecht.

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Stand: August 2026

Ambulanten Pflegedienst gründen: die Checkliste

Kern der Zulassung ist der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI. Dafür braucht der Dienst eine verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI, eine IK-Nummer über die ARGE IK, die LBNR-Registrierung der Pflegekräfte, eine Betriebshaftpflicht, ein QM-System und eine belastbare Startkalkulation. Wer Dokumentation, Abrechnung und Touren von Beginn an digital aufsetzt, erspart sich die spätere Migration und kann die PUEG-Förderung für die Ausstattung nutzen.

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Stand: August 2026

Wunddokumentation bei Beatmungs- und Intensivklienten

Beatmungs- und Intensivklienten haben durch Immobilität ein deutlich erhöhtes Dekubitus-Risiko, dazu kommen Druckstellen durch Maske, Halteband und Trachealkanüle. Das Risiko wird mit der Braden-Skala eingeschätzt und regelmäßig neu bewertet. Jeder Wundbefund wird strukturiert erfasst: Lokalisation, Größe, Tiefe, Wundgrund, Exsudat, Wundrand und Umgebung. Fotos entstehen unter gleichbleibenden Bedingungen und nur mit Einwilligung, die Verlaufskontrolle folgt festen Intervallen.

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Stand: August 2026

BTM-Dokumentation in der ambulanten und Intensivpflege

Verschriebene Betäubungsmittel gehören dem Klienten, die Pflege verwaltet sie im Rahmen der Versorgung und weist jeden Umgang lückenlos nach. Dokumentiert werden der Bestand je Präparat und jede einzelne Gabe mit Datum, Uhrzeit, Menge und Handzeichen. Bei jeder Schichtübergabe wird der Bestand gezählt und gegengezeichnet. Differenzen werden sofort gemeldet, Rückgabe und Vernichtung laufen über Arzt oder Apotheke, nie eigenmächtig. Den Rechtsrahmen setzen das BtMG und die BtMVV.

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Stand: August 2026

Überleitung von der Klinik in die außerklinische Intensivpflege

Die Überleitung von der Klinik in die außerklinische Intensivpflege gelingt, wenn vor der Entlassung vier Dinge stehen: die Kostenzusage des Kostenträgers, das Personal für die Versorgung, die Hilfsmittel und Geräte sowie ein geeigneter Wohnraum. Beteiligt sind Klinik-Sozialdienst, Kostenträger, Pflegedienst, Sanitätshaus beziehungsweise Provider und der Hausarzt. Am ersten Versorgungstag entsteht die Erstdokumentation mit Anamnese, Verordnungen, Medikationsplan, Gerätestammdaten und, falls vorhanden, den FEM-Grundlagen.

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Stand: August 2026

MD-Prüfung in der Intensivpflege vorbereiten

Der Medizinische Dienst prüft nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit festgelegten Kriterien. In der außerklinischen Intensivpflege stehen die lückenlose Beatmungs- und Trachealkanülen-Doku, die Rechtsgrundlagen freiheitsentziehender Maßnahmen, Medikations-Quittierungen inklusive BTM, Qualifikationsnachweise samt LBNR und die Nachvollziehbarkeit der Übergaben im Mittelpunkt. Die beste Vorbereitung ist ein Selbst-Audit mit denselben Kriterien. Den Ausgang einer Prüfung kann niemand zusagen, er hängt von der gelebten Pflegepraxis ab.

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Stand: August 2026

Beatmungsdokumentation: welche Werte in die Pflege-Doku gehören

In die Pflegedokumentation gehören je Schicht die aktuellen Geräteeinstellungen der Beatmung: Modus, Atemfrequenz, Tidalvolumen, PEEP, IPAP und EPAP sowie FiO2. Dazu kommen die gemessenen Werte, der SpO2-Verlauf, Alarmereignisse mit Uhrzeit und Reaktion sowie Filter- und Schlauchwechsel mit Datum. Eingestellte und gemessene Werte werden getrennt geführt. Die STK- und MTK-Fristen der Geräte nach MPBetreibV gehören dagegen in die Geräteakte, nicht auf die Tageskurve.

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Stand: August 2026

Trachealkanülen-Management in der außerklinischen Pflege

Das Trachealkanülen-Management in der außerklinischen Pflege ruht auf festen Routinen: tägliche Kontrolle von Einstichstelle, Halteband und Cuffdruck mit dem Zielbereich 20 bis 30 cmH2O, laufende Beobachtung des Sekrets nach Menge, Konsistenz, Farbe, Beimengungen und Geruch sowie ein dokumentierter Innenkanülen-Wechsel. Am Bett liegt ein Notfall-Set mit Ersatzkanüle in gleicher und kleinerer Größe und einem Spreizer. Dokumentiert wird in jeder Schicht. Konkrete Maßnahmen richten sich immer nach der ärztlichen Anordnung und den Herstellerangaben.

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Stand: August 2026

PUEG-Förderung § 8 Abs. 8 SGB XI beantragen: Schritt für Schritt

Nach § 8 Abs. 8 SGB XI erstattet die Pflegeversicherung einmalig 40 % der Investitionskosten in digitale oder technische Ausstattung, höchstens 12.000 € je Einrichtung. Förderfähig sind neben der Software auch Einrichtung, Datenumzug und Schulung. Der Antrag geht an die Pflegekasse. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet ausschließlich die Pflegekasse.

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Stand: August 2026

eLNW-Pflicht ab 1. Oktober 2027: der Fahrplan

Die elektronische Leistungserfassung (eLNW) nach § 105 SGB XI wird zum 1. Oktober 2027 verpflichtend. Ambulante Pflegedienste müssen ihre Leistungsnachweise dann elektronisch führen. Wer den Umstieg früh plant, wählt in Ruhe aus, zieht die Daten geordnet um und schult das Team ohne Zeitdruck. Der vorgezogene Wechsel kann zudem über die PUEG-Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI bezuschusst werden.

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Stand: August 2026

LBNR: die lebenslange Beschäftigtennummer in der ambulanten Pflege

Die LBNR ist eine 9-stellige, personengebundene Nummer für Pflegekräfte in der ambulanten Versorgung. Sie wird einmal vergeben und begleitet die Pflegekraft das ganze Berufsleben, unabhängig vom Arbeitgeber. Die Registrierung läuft über das BeVaP, das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege beim BfArM. Auf dem Leistungsnachweis gehört die LBNR zu jeder erbrachten Leistung, denn sie ist abrechnungsrelevant.

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Stand: August 2026

FEM dokumentieren: Einwilligung oder Gerichtsbeschluss?

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) brauchen immer eine von zwei Rechtsgrundlagen: die Einwilligung des einwilligungsfähigen Klienten oder einen Beschluss des Betreuungsgerichts nach § 1831 BGB. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich und wird mit Datum dokumentiert. Der Gerichtsbeschluss wird mit Aktenzeichen geführt und ist immer befristet. Jede Anwendung, jedes Lösen und jede Kontrolle wird dokumentiert, in jeder Schicht.

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Stand: August 2026

Dokumentation in der außerklinischen Intensivpflege: die 24-Stunden-Kurve

In der außerklinischen Intensivpflege wird je Klient und Tag ein Dokumentationsblatt geführt, das den vollen Zeitraum von 0 bis 24 Uhr abbildet. Auf diese 24-Stunden-Kurve gehören Beatmungsparameter, Vitalwerte, Bilanzierung, Blutzucker und Insulin sowie das Trachealsekret. Üblich sind 3 bis 4 Einträge je 12-Stunden-Schicht, ein lückenloses Stundenraster ist nicht gefordert. Jede Schicht zeichnet die verantwortliche Pflegekraft.

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Die Beiträge informieren allgemein und ersetzen keine Rechtsberatung.