Ratgeber: Fachwissen für Pflege und Intensivpflege
Dokumentation, Recht und Förderung, verständlich erklärt. Die Beiträge werden gepflegt und tragen ein sichtbares Stand-Datum. Schwerpunkt: außerklinische Intensivpflege und ambulante Versorgung.
Stand: August 2026
Dokumentation in der außerklinischen Intensivpflege: die 24-Stunden-Kurve
In der außerklinischen Intensivpflege wird je Klient und Tag ein Dokumentationsblatt geführt, das den vollen Zeitraum von 0 bis 24 Uhr abbildet. Auf diese 24-Stunden-Kurve gehören Beatmungsparameter, Vitalwerte, Bilanzierung, Blutzucker und Insulin sowie das Trachealsekret. Üblich sind 3 bis 4 Einträge je 12-Stunden-Schicht, ein lückenloses Stundenraster ist nicht gefordert. Jede Schicht zeichnet die verantwortliche Pflegekraft.
Artikel lesenStand: August 2026
FEM dokumentieren: Einwilligung oder Gerichtsbeschluss?
Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) brauchen immer eine von zwei Rechtsgrundlagen: die Einwilligung des einwilligungsfähigen Klienten oder einen Beschluss des Betreuungsgerichts nach § 1831 BGB. Die Einwilligung ist jederzeit widerruflich und wird mit Datum dokumentiert. Der Gerichtsbeschluss wird mit Aktenzeichen geführt und ist immer befristet. Jede Anwendung, jedes Lösen und jede Kontrolle wird dokumentiert, in jeder Schicht.
Artikel lesenStand: August 2026
LBNR: die lebenslange Beschäftigtennummer in der ambulanten Pflege
Die LBNR ist eine 9-stellige, personengebundene Nummer für Pflegekräfte in der ambulanten Versorgung. Sie wird einmal vergeben und begleitet die Pflegekraft das ganze Berufsleben, unabhängig vom Arbeitgeber. Die Registrierung läuft über das BeVaP, das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege beim BfArM. Auf dem Leistungsnachweis gehört die LBNR zu jeder erbrachten Leistung, denn sie ist abrechnungsrelevant.
Artikel lesenStand: August 2026
eLNW-Pflicht ab 1. Oktober 2027: der Fahrplan
Die elektronische Leistungserfassung (eLNW) nach § 105 SGB XI wird zum 1. Oktober 2027 verpflichtend. Ambulante Pflegedienste müssen ihre Leistungsnachweise dann elektronisch führen. Wer den Umstieg früh plant, wählt in Ruhe aus, zieht die Daten geordnet um und schult das Team ohne Zeitdruck. Der vorgezogene Wechsel kann zudem über die PUEG-Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI bezuschusst werden.
Artikel lesenStand: August 2026
PUEG-Förderung § 8 Abs. 8 SGB XI beantragen: Schritt für Schritt
Nach § 8 Abs. 8 SGB XI erstattet die Pflegeversicherung einmalig 40 % der Investitionskosten in digitale oder technische Ausstattung, höchstens 12.000 € je Einrichtung. Förderfähig sind neben der Software auch Einrichtung, Datenumzug und Schulung. Der Antrag geht an die Pflegekasse. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet ausschließlich die Pflegekasse.
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Trachealkanülen-Management in der außerklinischen Pflege
Das Trachealkanülen-Management in der außerklinischen Pflege ruht auf festen Routinen: tägliche Kontrolle von Einstichstelle, Halteband und Cuffdruck mit dem Zielbereich 20 bis 30 cmH2O, laufende Beobachtung des Sekrets nach Menge, Konsistenz, Farbe, Beimengungen und Geruch sowie ein dokumentierter Innenkanülen-Wechsel. Am Bett liegt ein Notfall-Set mit Ersatzkanüle in gleicher und kleinerer Größe und einem Spreizer. Dokumentiert wird in jeder Schicht. Konkrete Maßnahmen richten sich immer nach der ärztlichen Anordnung und den Herstellerangaben.
Artikel lesenStand: August 2026
Beatmungsdokumentation: welche Werte in die Pflege-Doku gehören
In die Pflegedokumentation gehören je Schicht die aktuellen Geräteeinstellungen der Beatmung: Modus, Atemfrequenz, Tidalvolumen, PEEP, IPAP und EPAP sowie FiO2. Dazu kommen die gemessenen Werte, der SpO2-Verlauf, Alarmereignisse mit Uhrzeit und Reaktion sowie Filter- und Schlauchwechsel mit Datum. Eingestellte und gemessene Werte werden getrennt geführt. Die STK- und MTK-Fristen der Geräte nach MPBetreibV gehören dagegen in die Geräteakte, nicht auf die Tageskurve.
Artikel lesenStand: August 2026
MD-Prüfung in der Intensivpflege vorbereiten
Der Medizinische Dienst prüft nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) mit festgelegten Kriterien. In der außerklinischen Intensivpflege stehen die lückenlose Beatmungs- und Trachealkanülen-Doku, die Rechtsgrundlagen freiheitsentziehender Maßnahmen, Medikations-Quittierungen inklusive BTM, Qualifikationsnachweise samt LBNR und die Nachvollziehbarkeit der Übergaben im Mittelpunkt. Die beste Vorbereitung ist ein Selbst-Audit mit denselben Kriterien. Den Ausgang einer Prüfung kann niemand zusagen, er hängt von der gelebten Pflegepraxis ab.
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Überleitung von der Klinik in die außerklinische Intensivpflege
Die Überleitung von der Klinik in die außerklinische Intensivpflege gelingt, wenn vor der Entlassung vier Dinge stehen: die Kostenzusage des Kostenträgers, das Personal für die Versorgung, die Hilfsmittel und Geräte sowie ein geeigneter Wohnraum. Beteiligt sind Klinik-Sozialdienst, Kostenträger, Pflegedienst, Sanitätshaus beziehungsweise Provider und der Hausarzt. Am ersten Versorgungstag entsteht die Erstdokumentation mit Anamnese, Verordnungen, Medikationsplan, Gerätestammdaten und, falls vorhanden, den FEM-Grundlagen.
Artikel lesenStand: August 2026
BTM-Dokumentation in der ambulanten und Intensivpflege
Verschriebene Betäubungsmittel gehören dem Klienten, die Pflege verwaltet sie im Rahmen der Versorgung und weist jeden Umgang lückenlos nach. Dokumentiert werden der Bestand je Präparat und jede einzelne Gabe mit Datum, Uhrzeit, Menge und Handzeichen. Bei jeder Schichtübergabe wird der Bestand gezählt und gegengezeichnet. Differenzen werden sofort gemeldet, Rückgabe und Vernichtung laufen über Arzt oder Apotheke, nie eigenmächtig. Den Rechtsrahmen setzen das BtMG und die BtMVV.
Artikel lesenStand: August 2026
Wunddokumentation bei Beatmungs- und Intensivklienten
Beatmungs- und Intensivklienten haben durch Immobilität ein deutlich erhöhtes Dekubitus-Risiko, dazu kommen Druckstellen durch Maske, Halteband und Trachealkanüle. Das Risiko wird mit der Braden-Skala eingeschätzt und regelmäßig neu bewertet. Jeder Wundbefund wird strukturiert erfasst: Lokalisation, Größe, Tiefe, Wundgrund, Exsudat, Wundrand und Umgebung. Fotos entstehen unter gleichbleibenden Bedingungen und nur mit Einwilligung, die Verlaufskontrolle folgt festen Intervallen.
Artikel lesenStand: August 2026
Ambulanten Pflegedienst gründen: die Checkliste
Kern der Zulassung ist der Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach § 72 SGB XI. Dafür braucht der Dienst eine verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI, eine IK-Nummer über die ARGE IK, die LBNR-Registrierung der Pflegekräfte, eine Betriebshaftpflicht, ein QM-System und eine belastbare Startkalkulation. Wer Dokumentation, Abrechnung und Touren von Beginn an digital aufsetzt, erspart sich die spätere Migration und kann die PUEG-Förderung für die Ausstattung nutzen.
Artikel lesenStand: August 2026
Dienstplan im Schichtbetrieb: die wichtigsten Regeln
Das Arbeitszeitgesetz setzt den Rahmen für jeden Dienstplan: werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich 8 Stunden, verlängerbar auf bis zu 10 Stunden mit Ausgleich, dazwischen grundsätzlich 11 Stunden Ruhezeit, Pausen von 30 Minuten ab mehr als 6 und 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden. Sonn- und Feiertagsarbeit ist in der Pflege zulässig, verlangt aber Ersatzruhetage und beschäftigungsfreie Sonntage im Jahr. Arbeitszeiten müssen aufgezeichnet werden. Details regeln Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und Landesrecht.
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