Förderung: bis zu 12.000 € Zuschuss.

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 % Ihrer Digitalisierungskosten nach § 8 Abs. 8 SGB XI. So funktioniert es.

Offizielle Förderung nach § 8 Abs. 8 SGB XI

Wer jetzt handelt, bekommt am meisten heraus.

40 % Ihrer Software-Investition holt die Pflegekasse zurück, bis zu 12.000 € je Einrichtung. Bis Januar 2027 passt die volle Fördersumme in Ihren Vertrag, danach wird der mögliche Zuschuss mit jedem Monat kleiner.

Die Laufzeit macht den Zuschuss
Bei Miet-Software zählt der Gesamtbetrag über die feste Laufzeit als förderfähige Basis. Förderfähig sind auch Setup, Datenumzug und Schulung.
Früher Start, mehr Zuschuss
Je früher Ihr Vertrag beginnt, desto mehr Monate zählen in die Förderung. Bis Januar 2027 passt die volle Summe.
Erst Förderbescheid, dann Vertragsstart
Sie gehen kein Risiko ein. Auf Wunsch beginnt Ihr Vertrag erst, wenn die Bewilligung Ihrer Pflegekasse vorliegt.
Wir übernehmen den Antrag
Kein Papierkram für Sie. Wir bereiten Antrag und Nachweise für Ihre Pflegekasse vor und begleiten bis zur Auszahlung.

Wir prüfen Ihre Anspruchsgrundlage kostenlos. Kein Vertrag, kein Druck.

Förderung nach
§ 8 Abs. 8 SGB XI
Möglicher Zuschuss
bis 12.000 €
je zugelassener Einrichtung
AntragswegPflegekasse
Förderquote40 %
Volle Summebei Start bis Januar 2027
Gut zu wissen: Auf Wunsch beginnt Ihr Vertrag erst, wenn der Förderbescheid Ihrer Pflegekasse vorliegt. Über die Bewilligung entscheidet die Kasse.
Betrieb in Bayern? Der Freistaat legt bis zu 12.000 € obendrauf.

Der Freistaat Bayern fördert mit einer Komplementärförderung noch einmal bis zu 12.000 € beziehungsweise 40 % zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse. Ihr Eigenanteil sinkt damit auf 20 %, insgesamt sind bis zu 24.000 € Zuschuss möglich.

Voraussetzung ist ein Zuwendungsbescheid der Pflegekasse nach dem 01.04.2025. Der Antrag läuft über das Bayerische Landesamt für Pflege und gilt nur für Einrichtungen mit Betrieb in Bayern. Wir denken das im Förder-Check automatisch mit.

Zuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI: 40 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 € je zugelassener Pflegeeinrichtung, für Maßnahmen bis 31.12.2030. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Pflegekasse; 60 % der Kosten verbleiben als Eigenanteil. Beispielrechnungen netto zzgl. USt. Wir unterstützen bei der Antragstellung; dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht eine Meldepflicht gegenüber der Pflegekasse; anteilige Rückforderungen sind möglich.

Was die Software kostet, steht offen auf der Preis-Seite. Ihren möglichen Zuschuss zeigt der Förder-Rechner in 30 Sekunden.