Förderung: bis zu 12.000 € Zuschuss.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 40 % Ihrer Digitalisierungskosten nach § 8 Abs. 8 SGB XI. So funktioniert es.
Wer jetzt handelt, bekommt am meisten heraus.
40 % Ihrer Software-Investition holt die Pflegekasse zurück, bis zu 12.000 € je Einrichtung. Bis Januar 2027 passt die volle Fördersumme in Ihren Vertrag, danach wird der mögliche Zuschuss mit jedem Monat kleiner.
Wir prüfen Ihre Anspruchsgrundlage kostenlos. Kein Vertrag, kein Druck.
Betrieb in Bayern? Der Freistaat legt bis zu 12.000 € obendrauf.
Der Freistaat Bayern fördert mit einer Komplementärförderung noch einmal bis zu 12.000 € beziehungsweise 40 % zusätzlich zum Zuschuss der Pflegekasse. Ihr Eigenanteil sinkt damit auf 20 %, insgesamt sind bis zu 24.000 € Zuschuss möglich.
Voraussetzung ist ein Zuwendungsbescheid der Pflegekasse nach dem 01.04.2025. Der Antrag läuft über das Bayerische Landesamt für Pflege und gilt nur für Einrichtungen mit Betrieb in Bayern. Wir denken das im Förder-Check automatisch mit.
Zuschuss nach § 8 Abs. 8 SGB XI: 40 % der förderfähigen Kosten, max. 12.000 € je zugelassener Pflegeeinrichtung, für Maßnahmen bis 31.12.2030. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Pflegekasse; 60 % der Kosten verbleiben als Eigenanteil. Beispielrechnungen netto zzgl. USt. Wir unterstützen bei der Antragstellung; dies stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung besteht eine Meldepflicht gegenüber der Pflegekasse; anteilige Rückforderungen sind möglich.
Was die Software kostet, steht offen auf der Preis-Seite. Ihren möglichen Zuschuss zeigt der Förder-Rechner in 30 Sekunden.