Was Paragraf 38 SGB XI regelt
Klienten mit Pflegegrad 2 bis 5 müssen sich zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung nicht vollständig entscheiden. § 38 SGB XI erlaubt die Kombination: Wer die häusliche Pflegehilfe nach § 36 nur teilweise in Anspruch nimmt, erhält daneben ein anteiliges Pflegegeld nach § 37. Die Kürzungsregel formuliert das Gesetz präzise: Das Pflegegeld vermindert sich um den Vomhundertsatz, in dem der Pflegebedürftige die Sachleistung in Anspruch genommen hat.
Für Pflegedienste ist die Vorschrift mehr als Sozialrecht für Angehörige. Ihre Monatsrechnung legt fest, wie viel Sachleistungsbudget als verbraucht gilt. Damit bestimmen Sie indirekt, wie viel Pflegegeld Ihr Klient ausgezahlt bekommt, und tragen die Verantwortung, ihn über diese Wirkung aufzuklären.
Die Rechenmechanik hinter der Quote
Die Kasse ermittelt zunächst die Verbrauchsquote: abgerechnete Sachleistung geteilt durch den Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrads. Das Pflegegeld wird anschließend um genau diese Quote gekürzt. Verbraucht ein Klient 70 Prozent seines Sachleistungsbudgets, bleiben ihm 30 Prozent seines Pflegegelds. Maßgeblich ist der tatsächlich abgerechnete und von der Kasse anerkannte Betrag, kein vorab geplanter Umfang.
Die aktuellen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2025. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hob sie damals um 4,5 Prozent an. Für 2026 blieben sie unverändert, die nächste reguläre Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen.
- Pflegegrad 2: 796 Euro Pflegesachleistung, 347 Euro Pflegegeld
- Pflegegrad 3: 1.497 Euro Pflegesachleistung, 599 Euro Pflegegeld
- Pflegegrad 4: 1.859 Euro Pflegesachleistung, 800 Euro Pflegegeld
- Pflegegrad 5: 2.299 Euro Pflegesachleistung, 990 Euro Pflegegeld
Rechenbeispiele mit den aktuellen Beträgen
Die folgenden Beispiele rechnen mit den Beträgen des Rechtsstands August 2026. Alle Werte beziehen sich auf einen vollen Kalendermonat ohne Abwesenheiten des Klienten.
- Pflegegrad 2: Der Dienst rechnet 398 Euro ab, das sind 50 Prozent von 796 Euro. Das Pflegegeld sinkt ebenfalls auf 50 Prozent, der Klient erhält 173,50 Euro von 347 Euro.
- Pflegegrad 3: Abgerechnet werden 898,20 Euro, also 60 Prozent von 1.497 Euro. Vom Pflegegeld bleiben 40 Prozent, das sind 239,60 Euro von 599 Euro.
- Pflegegrad 4: Bei 743,60 Euro Sachleistung sind 40 Prozent des Budgets von 1.859 Euro verbraucht. Es bleiben 60 Prozent Pflegegeld, also 480 Euro von 800 Euro.
- Pflegegrad 5: Rechnet der Dienst den vollen Höchstbetrag von 2.299 Euro ab, ist das Budget zu 100 Prozent ausgeschöpft. Das anteilige Pflegegeld beträgt dann null Euro.
Erst die Monatsrechnung fixiert die Quote
Das reguläre Pflegegeld überweisen die Kassen üblicherweise zu Monatsbeginn. Beim anteiligen Pflegegeld kehrt sich das um: Ohne fest gemeldetes Verhältnis wartet die Pflegekasse Ihre Abrechnung ab und errechnet die Quote aus den tatsächlich erbrachten Sachleistungen. Die Auszahlung erfolgt deshalb rückwirkend, in der Praxis etwa sechs Wochen nach dem Leistungsmonat, je nach Kasse auch erst nach zwei bis drei Monaten.
Meldet der Klient der Kasse ein festes Verhältnis, kann sie das anteilige Pflegegeld vorab auszahlen. Der Maßstab bleibt trotzdem die spätere Abrechnung: Wurden weniger Sachleistungen erbracht als angenommen, zahlt die Kasse nachträglich ein höheres anteiliges Pflegegeld; wurden mehr erbracht, verrechnet sie zu viel gezahltes Pflegegeld. Für Ihre Praxis folgt daraus ein direkter Zusammenhang zwischen Ihrem Rechnungslauf und der Liquidität Ihrer Klienten. Wer mehrere Monate sammelt und verspätet abrechnet, verzögert deren Pflegegeld im gleichen Takt.
Sechs Monate Bindung an die Entscheidung
An die Entscheidung, in welchem Verhältnis Pflegegeld und Sachleistung kombiniert werden, ist der Versicherte nach § 38 SGB XI für die Dauer von sechs Monaten gebunden. Die Bindung bezieht sich auf die gegenüber der Kasse gewählte Aufteilung. Den einzelnen Monatswert friert sie nicht ein: Wer kein festes Verhältnis meldet, nutzt die Kombination faktisch flexibel, die Quote ergibt sich dann Monat für Monat aus der Abrechnung.
Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, etwa durch eine deutliche Verschlechterung des Zustands, akzeptieren die Kassen eine vorzeitige Anpassung der Aufteilung. Ohne einen solchen Grund gilt die Frist. Für Klienten mit absehbar schwankendem Versorgungsumfang ist die flexible Variante ohne festes Verhältnis deshalb meist die passendere Wahl.
Beratungspflichten des Pflegedienstes nach Paragraf 120
§ 120 Abs. 3 SGB XI verpflichtet Sie, den Pflegebedürftigen vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten zu unterrichten. Der Pflegevertrag muss die Leistungen einschließlich der nach § 89 vereinbarten Vergütungen je Leistung oder Leistungskomplex gesondert beschreiben. Der Kostenvoranschlag gehört damit zum Pflichtprogramm des Dienstes.
Für die Kombinationsleistung bedeutet das: Jede Änderung des Leistungsumfangs verschiebt die Pflegegeldquote des Klienten. Rechnen Sie diese Wirkung im Beratungsgespräch konkret vor, bevor der Klient zusätzliche Einsätze beauftragt. Das beugt Streit über gekürztes Pflegegeld vor und dokumentiert Ihre Aufklärung, falls Kasse oder Angehörige später nachfragen.
Fallstricke in der Abrechnungspraxis
Die Quote reagiert auf alles, was den Sachleistungsverbrauch eines Monats verändert. Fünf Konstellationen verdienen besondere Aufmerksamkeit.
- Budgeterschöpfung: Rechnet der Dienst den vollen Höchstbetrag ab, sinkt das anteilige Pflegegeld auf null. Kosten oberhalb des Budgets stellen Sie dem Klienten privat in Rechnung, dabei dürfen Sie höchstens die nach § 89 vereinbarte Vergütung ansetzen (§ 120 Abs. 4 SGB XI).
- Nachberechnungen: Eine Korrekturrechnung ändert den Verbrauch des betroffenen Monats rückwirkend. Die Kasse berechnet das anteilige Pflegegeld dann neu, mit Nachzahlung oder Verrechnung als Folge.
- Umwandlungsanspruch: Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets je Kalendermonat kann der Klient nach § 45a Abs. 4 SGB XI für Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Dieser Verbrauch gilt als Inanspruchnahme der Sachleistung, zählt bei der Quote mit und senkt das anteilige Pflegegeld genauso wie Ihre Einsätze.
- Krankenhaus und Reha: Seit dem 1. Januar 2026 zahlen die Kassen Pflegegeld und anteiliges Pflegegeld in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Reha weiter, bis Ende 2025 waren es vier Wochen (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Zugleich sinkt in solchen Monaten Ihr abgerechneter Umfang, die Quote verschiebt sich zugunsten des Pflegegelds.
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Während dieser Leistungen wird das anteilige Pflegegeld für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt (§ 38 SGB XI).
So bilden wir das ab
ITbuddy.Care führt das Sachleistungsbudget je Klient und Pflegegrad mit und prüft jede Monatsrechnung vor dem Versand gegen den Höchstbetrag. Sie sehen vor der Abrechnung, welcher Budgetanteil verbraucht ist und welche Pflegegeldquote sich daraus für den Klienten ergibt. Droht eine Überschreitung, warnt die Vorprüfung, bevor die Rechnung die Kasse erreicht.
Korrekturen bleiben dem ursprünglichen Leistungsmonat zugeordnet, damit die Quote nachvollziehbar bleibt. Rückfragen von Klienten und Kassen beantworten Sie so mit denselben Zahlen, die auch auf der Rechnung stehen.
Häufige Fragen
Wann zahlt die Pflegekasse das anteilige Pflegegeld aus?
Ohne fest gemeldetes Verhältnis zahlt die Kasse erst nach Eingang und Prüfung der Monatsrechnung des Pflegedienstes. In der Praxis vergehen dadurch etwa sechs Wochen nach dem Leistungsmonat, je nach Kasse auch zwei bis drei Monate. Eine zügige Rechnungsstellung des Dienstes verkürzt diese Wartezeit unmittelbar.
Kann der Klient die gewählte Aufteilung vor Ablauf der sechs Monate ändern?
Grundsätzlich bindet § 38 SGB XI den Versicherten sechs Monate an die gewählte Aufteilung. Bei einer wesentlichen Änderung der Pflegesituation akzeptieren die Kassen eine vorzeitige Anpassung. Wer kein festes Verhältnis meldet, umgeht das Thema weitgehend, weil die Quote dann monatlich aus der tatsächlichen Abrechnung folgt.
Was passiert, wenn das Sachleistungsbudget vollständig verbraucht ist?
Bei einer Verbrauchsquote von 100 Prozent entfällt das anteilige Pflegegeld für diesen Monat komplett. Kosten oberhalb des Höchstbetrags trägt der Klient privat, wobei der Dienst höchstens die nach § 89 vereinbarte Vergütung berechnen darf (§ 120 Abs. 4 SGB XI). Über die voraussichtlichen Kosten muss er nach § 120 Abs. 3 SGB XI vorab und in der Regel schriftlich unterrichten.
Mindert der Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI das Pflegegeld ebenfalls?
Ja. Setzt der Klient bis zu 40 Prozent seines Sachleistungsbudgets für Angebote zur Unterstützung im Alltag ein, gilt die Erstattung als Inanspruchnahme der Sachleistung nach § 36. Das anteilige Pflegegeld sinkt um denselben Prozentsatz wie bei Einsätzen des Pflegedienstes.
Wie wirkt sich ein Krankenhausaufenthalt auf die Kombinationsleistung aus?
Seit dem 1. Januar 2026 zahlen die Kassen Pflegegeld und anteiliges Pflegegeld in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Reha weiter, zuvor waren es vier Wochen (§ 34 Abs. 2 SGB XI). Da der Pflegedienst in dieser Zeit weniger oder keine Einsätze abrechnet, sinkt die Verbrauchsquote des Monats. Das anteilige Pflegegeld fällt dadurch höher aus als in vollen Versorgungsmonaten.
Mit der Abrechnung in ITbuddy.Care sehen Sie Budgetverbrauch und Pflegegeldquote je Klient schon vor dem Rechnungslauf. Prüfen Sie, wie sich Kombinationsfälle damit sauber und ohne Nacharbeit abrechnen lassen.
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Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.